Förderung und Programm

 

Zur Sicherstellung der publizistischen Vielfalt im Bereich des kommerziellen Hörfunks kann die SLM Veranstalter von kommerziellen Hörfunkprogrammen hinsichtlich der Kosten für die Zuführung und die digital-terrestrische Verbreitung (DAB+) fördern, soweit die Programme inhaltlich identisch sowohl analog-terrestrisch als auch digital-terrestrisch verbreitet werden (Simulcastverbreitung).

Ziel ist es, die im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendige Doppelversorgung zu unterstützen, da diese in der Regel keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung mit sich bringt.

Fördervoraussetzungen:

  • Gefördert werden können Veranstalter kommerzieller Hörfunkprogramme mit Sitz in Sachsen, die auf Grundlage entsprechender Zulassungen der SLM ihre Programme gleichzeitig digital-terrestrisch als auch analog-terrestrisch über in Sachsen gelegene Senderstandorte verbreiten.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Hörfunkprogramme in identischer Form analog und digital verbreitet werden und dass das digitale Programm mit einer Datenrate von wenigstens 80 kbit/s übertragen wird.
  • Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, den Empfang digital-terrestrischer Programme durch geeignete Maßnahmen auf eigene Rechnung zu bewerben. Koordinierte Werbemaßnahmen sind zulässig.

Förderfähige Kosten:

Gefördert werden können die den Veranstaltern entstehenden regelmäßig wiederkehrenden Kosten für

1. die digitale terrestrische Verbreitung von Hörfunkprogrammen über Sender auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen (Verbreitungskosten) und
2. die Signalzuführung an den Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers, abzüglich eines angemessenen Anteils, falls die Signalzuführung auch der Verbreitung über UKW-Sender dient (Zuführungskosten).