Presse und Infothek

Beschlüsse aus der Sitzung des Medienrates vom 04.10.2022

- MEDIENINFORMATION - 

Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 4. Oktober 2022

1) DVB-T2-Übertragungskapazitäten zur Versorgung der Landkreise Bautzen und Görlitz/ Sächsische Landesmedienanstalt vergibt Zulassung an Fernsehen in Dresden GmbH
2) Sächsische Landesmedienanstalt schreibt verfügbare Übertragungskapazitäten für den sachsenweiten DAB+-Multiplex aus
3) Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt Deutschen Multimediapreis mb21 mit insgesamt 2.000 Euro
4) Förderung von Medienkompetenz in 15 regionalen Wirkungskreisen in Sachsen / Medienrat der SLM befasst sich mit quantitativer Erhebung der dortigen Aktivitäten im ersten Förderjahr


1) DVB-T2-Übertragungskapazitäten zur Versorgung der Landkreise Bautzen und Görlitz/ Sächsische Landesmedienanstalt vergibt Zulassung an Fernsehen in Dresden GmbH

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat im Rahmen seiner Sitzung am 04.10.2022 beschlossen, der Fernsehen in Dresden GmbH (FiD), vertreten durch den Geschäftsführer Frank Haring, die Zulassung zur Veranstaltung des regionalen Fernsehinformationsprogramms "SACHSEN FERNSEHEN Lausitz" im DVB-T2 Standard im Raum Ostsachsen (Landkreise Bautzen und Görlitz) ab dem 01.01.2023 für zunächst 10 Jahre zu erteilen.

Geplant ist ein 24-stündiges tagaktuelles, regionales Fernsehvollprogramm mit lokalen und sachsenweiten Informationen. Neben dem tagaktuellen Nachrichtenmagazin "Drehscheibe" (Regionalfenster Lausitz) soll das Programm zahlreiche weitere Magazinsendungen wie die "Drehscheibe Extra" sowie aktuelle Live-Übertragungen enthalten. Eine Weiterverbreitung in verschiedenen Kabelnetzen der Region ist ebenfalls vorgesehen.

Die FiD mit Sitz in Dresden ist eine seit dem Jahr 2009 von der SLM zugelassene Veranstalterin, die das lokale TV-Informationsprogramm "SACHSEN FERNSEHEN Dresden" verbreitet und zukünftig das Hörfunkprogramm "DRESDEN EINS" veranstaltet. Das Unternehmen gehört zum Senderverbund SACHSEN FERNSEHEN, welcher auch die lokalen TV-Informationsprogramme "SACHSEN FERNSEHEN Leipzig", "SACHSEN FERNSEHEN Chemnitz", "SACHSEN FERNSEHEN Vogtland" und das Mantelprogramm des Satelliten-Gemeinschaftsprogramms "SACHSEN Eins" sowie die Hörfunkprogramme "LEIPZIG EINS", verbreitet via DAB+ in Leipzig, und "CHEMNITZ EINS", zukünftig verbreitet via DAB+ in Chemnitz, verantwortet.

2) Sächsische Landesmedienanstalt schreibt verfügbare Übertragungskapazitäten für den sachsenweiten DAB+-Multiplex aus

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat im Rahmen seiner Sitzung am 04.10.2022 die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten zur Nutzung für digital-terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme und Telemedien durch private Veranstalter für den sachsenweiten Multiplex beschlossen. Es handelt sich um Übertragungskapazitäten von bis zu 228 Capacity Units einer DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Freistaates Sachsen, die im ersten Ausschreibungsverfahren noch nicht vergeben wurden. Der Entscheidung vorausgegangen waren Interessensbekundungen kommerzieller Hörfunkveranstalter, ihre Programme auch sachsenweit verbreiten zu wollen und die hierfür noch freien Kapazitäten nutzen zu wollen.

Es werden Bewerbungen für 24-stündige Hörfunkprogramme in Gestalt von Voll- oder Spartenprogrammen sowie für Telemedien erwartet, die das terrestrische Programmangebot im Sendegebiet ergänzen und bereichern. Bei einer notwendigen Auswahl aus mehreren Bewerbungen hat zunächst jener Antragsteller Vorrang, dessen Programm einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das Verbreitungsgebiet enthält und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lässt. Die Zulassungen für den Regelbetrieb werden zunächst für 10 Jahre erteilt. Für eine sachangemessene Empfangs- und Tonqualität einschließlich der für programmbegleitende Dienste erforderlichen Datenraten sollen je Programm in der Regel 60 oder 66 Capacity Units zugewiesen werden.

Für die landesweite DAB+-Bedeckung haben folgende private Hörfunkveranstalter bereits Zulassungen erhalten.

  • ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG für das Programm "OLDIE ANTENNE"
  • BEBE Medien GmbH für das Programm "detektor.fm Wort"
  • Funkhaus Halle GmbH & Co. KG für das Programm "89.0 RTL"
  • Funkhaus Würzburg Studiobetriebs-GmbH für das Programm "Radio Galaxy Sachsen"
  • radio B2 GmbH für das Programm "Schlager Radio"
  • Radio TEDDY GmbH & Co. KG für das Programm "Radio TEDDY"
  • Sächsischer Landesverband Freier Radios e.V. i.G. für das Programm "Rundfunk-Kombinat Sachsen"
  • SECONDRADIO UG für das Programm "SecondRadio"
  • Skyline Medien GmbH für das Programm "JAM FM Sachsen"
  • Femotion GmbH für das Programm "FEMOTION"
  • SECONDRADIO UG für das Programm "Radio Ostrock"

Die Ausschreibung wird voraussichtlich Mitte Oktober 2022 im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.

3) Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt Deutschen Multimediapreis mb21 mit insgesamt 2.000 Euro

Die Sächsische Landesmedienanstalt wird auch in diesem Jahr den vom 11.11. bis 13.11.2022 in Dresden ausgetragenen bundesweiten Kreativwettbewerb für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren – den "Deutschen Multimediapreis mb21" – unterstützen und 2.000 Euro zur Verfügung stellen.

Die Gesamtveranstaltung findet erstmals nach zwei Jahren wieder in Präsenz statt. Für die Umsetzung sollen die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre genutzt werden, um das "Beste aus beiden Welten - analog und digital - mit einander zu verbinden". Das Jahresthema trägt das Motto "Grenzenlos" und rief bis zum 15.08.2022 alle jungen Medienmacherinnen und -macher dazu auf, sich kreativ, künstlerisch und vor allem kritisch mit digitalen Technologien auseinanderzusetzen. Insgesamt sollen am Festivalwochenende 15 Preise in vier Altersgruppen bis 25 Jahre vergeben werden. Die Preisverleihung ist dabei als Höhepunkt des Medienfestivals am 12.11.2022 geplant.

Weitere Informationen zum Multimediapreis unter www.mb21.de.

4) Förderung von Medienkompetenz in 15 regionalen Wirkungskreisen in Sachsen/Medienrat der SLM befasst sich mit quantitativer Erhebung der dortigen Aktivitäten im ersten Förderjahr

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) fördert seit dem 01.07.2021 mit einem Volumen von 1,5 Mio. Euro pro Jahr die zielgerichtete Gestaltung und Umsetzung von medialen Bildungsangeboten für eine vorrangig erwachsene Personengruppe, flächendeckend verteilt auf 15 regionale Wirkungskreise in Sachsen. Die Stärkung der Informations- und Nachrichtenkompetenz steht dabei im Vordergrund. Umgesetzt werden die betreffenden Angebote durch regionale Einrichtungen, wie Soziokulturelle Zentren, Volkshochschulen und im Medienbildungsbereich tätige Unternehmen.

In Auswertung des ersten Förderjahres hat sich der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 04.10.2022 mit den Ergebnissen einer quantitativen Auswertung im Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 befasst und eine erste Zwischenbilanz gezogen. 

Demnach wurden durchschnittlich rd. 75 Aktivitäten pro Wirkungskreis in Form von vorrangig medienbezogenen Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Workshops und Beratungsangeboten umgesetzt. Der inhaltliche Schwerpunkt lag dabei zu Zweidritteln auf journalistischen sowie allgemeinen wie spezifischen medien- und meinungsbildungsrelevanten Themen, wie den Umgang mit Desinformation oder den sicheren Umgang im Internet. Insgesamt umfasste das Angebotspaket rund 240 Stunden pro Wirkungskreis und erreichte durchschnittlich rund 580 interessierte Teilnehmende, deren Alter vorrangig zwischen 31 und 50 Jahren lag. Neben den Standorten der jeweiligen Einrichtungen wurden durchschnittlich acht weitere Orte außerhalb des betreffenden Stadtgebiets oder Stadtteils in die Umsetzung mit einbezogen, um die Angebote näher an die Zielgruppen zu bringen.

Der quantitativen Erhebung wird eine qualitative Untersetzung zum Ende des Kalenderjahres 2022 sowie eine weitere quantitative Erhebung in 2023 folgen, sodass diese Förderinitiative und ihre Ergebnisse seitens der SLM kontinuierlich begleitet werden.