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Sitzung des Medienrates der SLM vom 28.02.2023

- MEDIENINFORMATION -

Sitzung des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt vom 28. Februar 2023

1) Medienrat der SLM beschließt Satzung zur Förderung der Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen

2) Sächsische Landesmedienanstalt schreibt Restübertragungskapazitäten der lokalen DAB+-Multiplexe in Chemnitz, Dresden und Freiberg aus

3) Medienrat der SLM beschließt NKL-Strukturförderung für Radio-Initiative Dreiländereck e.V. (Radio Zett) in Höhe von rd. 25.000 Euro


1) Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt beschließt Satzung zur Förderung der Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen

Um die publizistische Vielfalt der kommerziellen Hörfunkprogramme im Freistaat Sachsen sicherzustellen und die Migration von UKW zu DAB+ weiter voran zu treiben, hat sich der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) in seiner Sitzung am 28.02.2023 auf eine Förderung der Simulcastverbreitung verständigt und eine entsprechende Satzung verabschiedet.

Gefördert werden können Veranstalter kommerzieller Hörfunkprogramme mit Sitz in Sachsen, die auf Grundlage entsprechender Zulassungen der SLM ihre Programme gleichzeitig digital-terrestrisch (DAB+) als auch analog-terrestrisch (UKW) über in Sachsen gelegene Senderstandorte verbreiten. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die Hörfunkprogramme in identischer Form analog und digital verbreitet werden.

Dabei fördert die SLM die den Veranstaltern entstehenden regelmäßig wiederkehrenden Kosten für die Signalzuführung an den Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers und die digital-terrestrische Verbreitung (DAB+) der Hörfunkprogramme auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Die geförderten Hörfunkveranstalter haben einen entsprechenden Eigenanteil der förderfähigen Zuführungs- und Verbreitungskosten zu tragen.

Die Aufrechterhaltung der Verbreitung der Hörfunkangebote mit ihren vielfältigen publizistischen Angeboten und ihrer breiten regionalen bzw. lokalen Berichterstattung in Sachsen, ist eine im öffentlichen Interesse liegende wichtige Aufgabe, für deren Erfüllung die SLM Veranstalter lizenziert und Übertragungskapazitäten zugewiesen hat. Ziel der SLM ist es, die im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendige Doppelversorgung zu unterstützen, da diese in der Regel keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung mit sich bringen.

"Die Veranstalter von UKW-Programmen müssen für eine mehrjährige Übergangszeit die simultane UKW- und DAB+-Verbreitung finanzieren. Sie können zwar vom wachsenden DAB+-Werbemarkt profitieren, verlieren aber gleichzeitig Einnahmen aufgrund der allmählich sich verringernden UKW-Nutzung auf Seiten der Hörer. Es ist daher zu erwarten, dass die Veranstalter von kommerziellen UKW-Programmen die Mehraufwendungen für den DAB+-Simulcast nicht mit zusätzlichen Einnahmen refinanzieren werden können. Hinzu kommt, dass die allgemeine Wirtschaftslage die Gesamtsituation insbesondere für Radioveranstalter mit stärkerer lokaler Ausrichtung weiter erschweren wird."

Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM

Die Satzung zur Förderung der Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen wird voraussichtlich Ende März im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.

2) Sächsische Landesmedienanstalt schreibt Restübertragungskapazitäten der lokalen DAB+-Multiplexe in Chemnitz, Dresden und Freiberg aus

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat im Rahmen seiner Sitzung am 28.02.2023 die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten zur Nutzung für digital-terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme und Telemedien durch private Veranstalter für die lokalen DAB+-Multiplexe in Chemnitz, Dresden und Freiberg beschlossen.

Es handelt sich um Restübertragungskapazitäten

  • von bis zu 294 Capacity Units (CU) einer DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Chemnitz,
  • von bis zu 360 CU einer DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Dresden und
  • von bis zu 486 CU einer DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Freiberg.

Der Entscheidung vorausgegangen waren Interessensbekundungen kommerzieller Hörfunkveranstalter, ihre Programme über die lokalen DAB+-Bedeckungen verbreiten und die hierfür noch freien Kapazitäten nutzen zu wollen.

Es werden Bewerbungen für 24-stündige Hörfunkprogramme in Gestalt von Voll- oder Spartenprogrammen sowie für Telemedien erwartet, die das terrestrische Programmangebot im Sendegebiet ergänzen und bereichern. Bei einer notwendigen Auswahl aus mehreren Bewerbungen hat zunächst jener Antragsteller Vorrang, dessen Programm einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das Verbreitungsgebiet enthält und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lässt. Es wird auf die Auswahlkriterien des § 10 Absatz 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes hingewiesen. Die Zulassungen für den Regelbetrieb werden zunächst für 10 Jahre erteilt. Für eine sachangemessene Empfangs- und Tonqualität einschließlich der für programm-begleitende Dienste erforderlichen Datenraten sollen je Programm in der Regel 60 oder 66 Capacity Units zugewiesen werden. Die Ausschreibung wird voraussichtlich Ende März im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.

3) Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt beschließt NKL-Struktur-förderung für Radio-Initiative Dreiländereck e.V. (Radio Zett) in Höhe von rd. 25.000 Euro

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat sich in seiner Sitzung am 29.02.2023 dafür ausgesprochen, den ersten ländlichen in Sachsen zugelassenen nichtkommerziellen Hörfunkveranstalter eine Strukturförderung von maximal rd. 25.000 Euro für das Jahr 2023 zukommen zu lassen. Die SLM fördert nichtkommerzielle lokale und regionale Hörfunkveranstalter - neben deren Verbreitung von Programmsignalen - ergänzend bei der Realisierung von Projekten, bei der Umsetzung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie bei etwaigen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Die Voraussetzungen für strukturfördernde Maßnahmen sind in der Richtlinie zur Förderung von nichtkommerziellem lokalem und regionalem Rundfunk in Sachsen (FörderRiLNKL) definiert.

Der Verein Radio-Initiative Dreiländereck e.V. mit Sitz in Zittau veranstaltet auf Grundlage einer Zulassung der SLM ein über Internet verbreitetes nichtkommerzielles Hörfunkprogramm "Radio Zett" in welchem über das Geschehen im Landkreis Görlitz und Umgebung sowie aus den unmittelbar benachbarten Grenzregionen von Polen und Tschechien berichtet wird.