Presse und Infothek

Eva Brackelmann ab 2022 neue Stv. Vorsitzende der GVK

- MEDIENINFORMATION - 

Vizepräsidentin des Medienrates der SLM
Eva Brackelmann zur Stellvertretenden Vorsitzenden der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) Deutschlands gewählt


23.11.2021: Die Vizepräsidentin des Medienrates der SLM, Eva Brackelmann, ist heute im Rahmen der Sitzung (Videokonferenz) der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) Deutschlands zur neuen Stellvertretenden Vorsitzenden der GVK für die Jahre 2022 und 2023 gewählt worden. Sie folgt auf Albrecht Bähr (Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz), der als neuer Vorsitzender an die Spitze der GVK gewählt wurde. Eva Brackelmann gehört seit Oktober 2019 der GVK an.

Eva Brackelmann ist Journalistin und Geschäftsführerin der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Sachsen e.V. (eaf) – dem Dachverband von familienbezogenen Einrichtungen, Werken und Verbänden der evangelischen Kirche. Von 2001 bis 2007 war sie Geschäftsführerin Öffentlichkeitsarbeit/Kampagnen beim SPD-Landesverband Sachsen. Von 2010 bis zur Wahl in den Medienrat der SLM vertrat Brackelmann den Landesfrauenrat Sachsen e.V. (LFR) und damit die Interessen von über 40 Frauenorganisationen in der Versammlung der SLM, dem zweiten Gremium der Landesanstalt. Dort arbeitete sie u.a. im Ausschuss Programm und Jugendschutz (APJ) mit. Seit Dezember 2016 gehört Eva Brackelmann als Sachverständige dem Medienrat der SLM an. Seit 01.10.2019 ist sie Vizepräsidentin des Entscheidungsgremiums der SLM.

Hintergrund: Die GVK trifft die Auswahlentscheidung bei der Belegung von Plattformen und für die Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter. Außerdem berät die GVK über Angelegenheiten, die in der (Medien-)Gesellschaft, der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Das sind vor allem Fragen der Programmentwicklung und medienethische Standpunkte, wie beispielsweise zur Qualität privater Rundfunkinhalte mit Blick auf die Normen und Werte unserer Gesellschaft. Die Rechtsgrundlage der GVK ist § 104 Abs. 2 Nr. 2 Medienstaatsvertrag (MStV). Die GVK setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Versammlung) der Landesmedienanstalten zusammen. Die GVK trifft aus ihrer Mitte die Personalentscheidung für die Besetzung des Vorsitzes für die Dauer von zwei Jahren.