Presse und Infothek

MEDIENINFORMATION DER VERSAMMLUNG

Aus der Versammlung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

Die Versammlung der SLM beschäftigte sich im Rahmen ihrer Sitzung am 02.04.2019 mit der Anhörung zur Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der SLM.


Hierbei kam sie zu folgendem Beschluss:

Die Versammlung beschließt und positioniert sich damit zur Anhörung gemäß § 30 Absatz 11 SächsPRG wie folgt:

  1. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat die Aufhebung des Bewerbungsverfahrens.
  2. Vor Einleitung eines neuen Ausschreibungsverfahrens ist sicherzustellen, dass das Auflösungsverfahren rechtssicher mit dem Amtsvorgänger abgeschlossen ist.
  3. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat, unter Beachtung des Punktes 2 eine Neuausschreibung einzuleiten.
  4. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat, bei einer etwaigen Neuausschreibung eine Bewerbungsfrist von sechs Wochen festzusetzen.
  5. Die Versammlung der SLM empfiehlt dem Medienrat angesichts der gewandelten Herausforderung im Medienbereich, der Breite der Aufgaben, denen sich die SLM zu stellen hat und der zeitgleich herrschenden schlechten Außenwahrnehmung der SLM, hinsichtlich der Bewerberinnen und Bewerber ein deutlich breiteres Anforderungsprofil bei Qualifikation und Eignung zu fassen.

Dieser Beschluss wurde mit 23 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (ohne Gegenstimmen) beschlossen. Dem Medienrat wurde der Beschluss unmittelbar nach Sitzung bekanntgegeben.