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Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt beschließt erneutes Unterstützungspaket für private Lokal-TV-Programme

- MEDIENINFORAMTION - 

Leipzig, 24.01.2022: Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat sich in seiner Sitzung am 24.01.2022 erneut dafür ausgesprochen, das publizistische Wirken der kommerziellen lokalen und regionalen Fernsehveranstalter im Freistaat in der Corona-Krise zu unterstützen. Rückwirkend für die Zeit vom 22. November 2021 bis 1. März 2022 übernimmt die SLM die Verbreitungskosten aller in Sachsen lizenzierten Lokal-TV-Anbieter mit einem aktuellen Bewegtbildangebot zur Krise in vollem Umfang. Die hierfür notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel umfassen insgesamt rd. 36.000 Euro und werden neben dem bereits bestehenden regulären Förderprogramm für betraute Lokalprogramme gewährt.


"Seit dem 22.11.2021 sind erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Sachsen in Kraft, die auch die privaten Lokal-TV-Veranstalter in einen erneuten wirtschaftlichen Krisenmodus versetzt haben. Insbesondere führen die pandemiebedingten Maßnahmen zu wiederholten Einschränkungen der privatwirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Fernsehveranstalter verbunden mit einem bedeutenden Rückgang der Werbeeinahmen. Daher hat der Medienrat der SLM das Vorliegen einer besonderen Krisensituation bis zum 1. März 2022 festgestellt", sagte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker. 

Eine Sonderregelung in der Satzung zur Förderung der Verbreitungskosten lokaler Fernsehveranstalter für betraute Programme (§ 5a) ermöglicht es der SLM, für die Dauer von besonderen Krisensituationen, neben Abweichungen von zeitlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt, auch eine Förderung von 100 Prozent der Verbreitungskosten für betraute Lokalprogramme realisieren zu können.