Presse und Infothek

Sächsische Landesmedienanstalt passt Förderrichtlinie für nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter an

– MEDIENINFORMATION –

Zukünftig stärkere Berücksichtigung von Koordinierung und Bedarfen vor Ort


Leipzig, 08.07.2020: Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat ihre bestehende Förderrichtlinie für lokalen und regionalen nichtkommerziellen Rundfunk in Sachsen überarbeitet und gewährt den Antragstellern künftig mehr Spielraum bei der Beantragung und Umsetzung von Fördergeldern.

Vor allem der geförderte Anteil an Mitteln, um das ehrenamtliche Wirken der Radiomacherinnen und -macher vor Ort gezielt zu koordinieren, kann fortan bis zu 90 Prozent betragen. Gleichzeitig ist auf der Basis von Mindestfördersätzen sichergestellt, dass auch weiterhin gesonderte Formate und Redaktionen sowie Kursangebote und Qualifizierungen umgesetzt werden. Auch können Mittel, die im laufenden Förderzeitraum für andere als die ursprünglich beantragten Zwecke benötigt werden – unter Einhaltung einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung sowie konkreter Voraussetzungen – alternativ eingesetzt werden.

  • „Wir sind nach gründlicher Prüfung und in enger Abstimmung mit der Versammlung der SLM zu der Einschätzung gelangt, dass diese Mischung aus flexibler Handhabung und Steuerung das Anliegen, dass der nichtkommerzielle Rundfunk in Sachsen die hiesige Programm- und Meinungsvielfalt in vielfältiger und zugangsoffener Weise bereichert, praxisnah unterstützt.”, betont Prof. Dr. Rüdiger Steinmetz, Sachverständiger des Medienrates der SLM

Die geänderte Fassung dürfte sich vor allem auf die Förderanträge für das Jahr 2021 auswirken, die bis zum 30.09.2020 bei der SLM einzureichen sind.

NKL-Förderrichtlinie (PDF, 50 kB)

Ergänzung: Konkretisierung der Zielstellungs-Indikatoren (PDF, 45 kB)