Presse und Infothek

Sitzung des Medienrates der SLM vom 19. August 2019

– MEDIENINFORMATION –

  1. Sächsische Landesmedienanstalt fördert Projekte sächsischer Filmemacher im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung
  2. Sächsische Landesmedienanstalt vergibt Zulassung für Veranstaltungsrundfunk an den Technikverein Sender Wilsdruff e.V.
  3. Medienrat der SLM erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen für die analoge Verbreitung von Hörfunk in Kabelanlagen
     

1) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Projekte sächsischer Filmemacher im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung

Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) gab in seiner Sitzung am 19. August 2019 grünes Licht zur weiteren finanziellen Unterstützung der Kurzfilmprojekte "Karl" produziert von der Cookiefilm GbR , Christian Scheunert und Sabine Siems, und „Damn Ironland 360°” produziert vom Actrio Studio, Michael Geidel. Hierfür stellt die SLM zur der bereits realisierten ergänzenden kulturellen Filmförderung beider Projekte von 17.800 Euro weitere zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt rd. 9.000 Euro zur Verfügung. Dies ist möglich, da die Filmunternehmen nachträgliche Kooperationen mit den sächsischen privaten Fernsehveranstaltern F.i.S. Fernsehen in Sachsen GmbH („Karl”), vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Herudek, und KabelJournal GmbH (für „Damn Ironland 360°”), vertreten durch den Geschäftsführer Mike Bielagk, u.a. bei der Produktion und Auswertung der Filmvorhaben, eingegangen sind.

„Diese weiteren Kooperationsprojekte zeigen, dass es richtig war, die Regelungen der SLM-Förderrichtlinie flexibler und attraktiver auszugestalten, um eine Zusammenarbeit zu erleichtern. Damit kommt die SLM ihrem Ziel näher, dass die für die ergänzende kulturelle Filmförderung eingesetzten Mittel auch der Verbesserung des Programmangebotes der lokalen sächsischen Fernsehveranstalter dienen, indem diese die Möglichkeit erhalten, lokale und regionale Film- und Fernsehformate zu entwickeln und zu vermarkten”, sagt Michael Sagurna, Präsident des Medienrates der SLM.

Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM im Jahr 2019 insgesamt rd. 140.000 Euro zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger können private Film- und Fernsehproduktionsunternehmen insbesondere aus dem Mittelstand sein, deren Hauptsitz im Freistaat Sachsen liegt und deren Produktionen weit überwiegend mit im Freistaat Sachsen ansässigen Mitarbeitern realisiert werden.

Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert (www.slm-online.de → Filmförderung).


2) Sächsische Landesmedienanstalt vergibt Zulassung für Veranstaltungs­rundfunk an den Technikverein Sender Wilsdruff e.V.

Der Technikverein Sender Wilsdruff e.V. erhält eine auf den 8. September 2019 befristete Zulassung für die Veranstaltung und Verbreitung eines informativ auf den Tag des offenen Denkmals in Wilsdruff ausgerichteten Hörfunkprogramms mit einer Sendezeit von bis zu fünf Stunden auf der historischen Mittelwellenfrequenz 1044 kHz. Das Sonderprogramm widmet sich dem 100. Jahrestag des Heimatmuseums und dem 65. Jahrestag des Senders Wilsdruff. Geplant sind historische Hitparaden, Interviews mit prominenten Personen, die im Zusammenhang mit den beiden Jubiläen stehen, Zuhörergrüßen und Musikbeiträge einheimischer Künstler. Unterstützt wird der Verein vom Heimatmuseum der Stadt Wilsdruff und dem Förderverein Funkturm Wildruff e.V.



3) Medienrat der SLM erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen für die analoge Verbreitung von Hörfunk in Kabelanlagen

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt erteilte in seiner Sitzung am 19. August 2019 dem Kabelnetzbetreiber X.CableCom GmbH, Altdorf, für die Kabelanlage Frohburg mit 800 angeschlossenen Wohneinheiten (WE) und der Antennengemeinschaft Einsiedel, Chemnitz, für die Kabelanlage Einsiedel/ Berbisdorf/Erfenschlag mit 1.150 WE Ausnahmegenehmigungen für die befristete Weiterverbreitung analoger Hörfunkprogramme in sächsischen Kabelanlagen. Diese sind zu befristen und werden bei Kabelanlagen unter 1.000 WE maximal für die Dauer von vier Jahren und bei Kabelanlagen von 1.000 und mehr WE bis längstens 31.12.2020 gewährt.

Der Sächsische Landtag hatte am 11. Dezember 2018 das „Sechste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes” beschlossen. Danach können Betreiber von Kabelanlagen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Härtefällen bei der SLM Ausnahmegenehmigungen für die befristete Weiterverbreitung analoger Hörfunkprogramme in ihren Kabelanlagen beantragen. Die Neuregelung trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Zur näheren Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen wurde der SLM eine Satzungsermächtigung eingeräumt.