Presse und Infothek

Sitzung des Medienrates der SLM vom 20. Mai 2019

- MEDIENINFORMATION -

  1. Sächsische Landesmedienanstalt fördert journalistisch arbeitende Jugendredaktion während des DOK-Filmfestivals in Leipzig
  2. SLM unterstützt Deutschen Multimediapreis mb21 mit insgesamt 2.000 Euro
  3. SLM fördert Medienwettbewerb VISIONALE LEIPZIG mit insgesamt 7.000 Euro
  4. André Bräutigam erhält Zulassung zur Veranstaltung seines lokalen Fernsehinformationsprogramms via Internet
  5. Medienrat der SLM erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen für die analoge Verbreitung von Hörfunk in Kabelanlagen

1) Sächsische Landesmedienanstalt fördert journalistisch arbeitende Jugendredaktion während des DOK-Filmfestivals in Leipzig

Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai 2019 erneut dafür ausgesprochen, die Realisierung der Jugendredaktion "DOK Spotters" im Rahmen des diesjährigen Internationalen Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm (DOK Leipzig) durch Bereitstellung von bis zu 3.500 Euro zu fördern.

Bei den "DOK Spotters" finden 15 teilnehmende Jugendliche und junge Erwachsene zusammen, um unter medienpädagogischer Anleitung live und facettenreich vom 26. Oktober bis 2. November 2019 über das Festival zu berichten. Die dabei produzierten Beiträge werden tagesaktuell im eigenen Blog und auf YouTube sowie über die Medienpartnerschaften u.a. mit "Fluter", der "LVZ" und "Radio blau" veröffentlicht.

Die Teilnehmer erhalten eine praxisnahe, intensive und nachhaltige Schulung ihrer medialen Kompetenzen in den Bereichen Audio, Video und Internet, was dieses Vorhaben für die SLM unter dem Gesichtspunkt der Stärkung von Medienkompetenz förderungswert sein lässt. Dieses Engagement ergänzt die seit 2013 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der SLM und dem Ausrichter des DOK Leipzig, die darauf ausgerichtet ist, den Nachwuchs im filmischen wie im medienpädagogischen Kontext gezielt zu unterstützen. Weitere Informationen unter www.dok-leipzig.de

 

2) Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt Deutschen Multimediapreis mb21 mit insgesamt 2.000 Euro

Die Sächsische Landesmedienanstalt wird auch in diesem Jahr den in Dresden ausgetragenen bundesweiten Multimediawettbewerb für Heranwachsende bis 25 Jahre – den "Deutschen Multimediapreis mb21" – unterstützen und 2.000 Euro zur Verfügung stellen.

Zu der mehrtägigen Veranstaltung, die regelmäßig im November in Dresden stattfindet, können multimediale Produkte wie Apps, Games, Animationsfilme, AR-Anwendungen, multimediale Performances oder Websites eingereicht werden, von denen die überzeugendsten in verschiedenen Alters- und Sonderpreiskategorien abschließend mit Geld- und Sachpreisen gewürdigt werden.

Das in Sachsen entwickelte Festival gilt als bedeutender Impulsgeber für schulische und außerschulische medienpädagogische Multimediaprojekte und als eine wichtige Anlaufstelle für kreative Medienarbeit. Dadurch und angesichts seiner sachsenweit umfassenden Ausrichtung erweist sich die Veranstaltung aus Sicht der SLM unterstützenswert und ergänzt die Bandbreite der von der Medienanstalt geförderten Maßnahmen im Bereich der Medienkompetenz. Weitere Informationen unter www.mb21.de.

 

3) Sächsische Landesmedienanstalt fördert Medienwettbewerb VISIONALE LEIPZIG mit insgesamt 7.000 Euro

Die Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt auch in diesem Jahr den Medienwettbewerb für Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre ‒ "VISIONALE LEIPZIG" - mit insgesamt 7.000 Euro. Ziel des Wettbewerbs ist es, Heranwachsenden aus Sachsen Medien als Möglichkeit zur Artikulation ihrer individuellen Vorstellungen, Meinungen, Erfahrungen und Forderungen an die Gesellschaft begreiflich zu machen. Dazu gehört auch, ihnen die notwendigen technischen Kenntnisse zu vermitteln, damit sie Medien für ihre Belange nutzen können. Die für die Zielstellung benötigten Fähigkeiten lassen sich unter dem Begriff "Medienkompetenz" bündeln. Die Förderung von Medienkompetenz durch ein vielfältiges und breites Angebot ist ein wesentlicher Bestandteil der VISIONALE LEIPZIG und begründet das Engagement der SLM diesen sachsenweiten Medienwettbewerb zu fördern. In den Wettbewerbskategorien "Medienstarter", "Schule macht Medien" und "Medienmacher" können sich Jugendliche aus Sachsen mit ihren Beiträgen bewerben. Weitere Informationen unter www.visionale-leipzig.de.

 

4) André Bräutigam erhält Zulassung zur Veranstaltung seines lokalen Fernsehinformationsprogramms via Internet

Die Sächsische Landesmedienanstalt erteilt André Bräutigam aus Zittau eine Zulassung zur Veranstaltung eines lokalen TV-Informationsprogramms mit dem derzeitigen Arbeitstitel "Radio Oberlausitz International". Die Zulassung mit einer Laufzeit von acht Jahren ist ausschließlich für die Internetverbreitung vorgesehen (URL: https://www.youtube.com/channel/UCE0IDDMZv5cmYS-AlN-C1Ow). Technisch können mehr als 500 potentielle Nutzer gleichzeitig das Angebot sehen. Der Web- Live-Stream soll regelmäßig am Wochenende und unregelmäßig innerhalb der Woche gesendet werden. Im Rahmen des Programms sollen hauptsächlich Filme zu den Themen Bergbau, Eisenbahn, Energie, Fahrzeuge, Funktechnik, Handwerk, Innovation und Kulinarisches gezeigt werden. Geplant sind außerdem Beiträge zur Region Oberlausitz und aus den Bereichen Kultur, Musik und Reisen. Ein gleichnamiges Internet-Hörfunkprogramm wurde ebenfalls der SLM angezeigt.

 

5) Medienrat der SLM erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen für die analoge Verbreitung von Hörfunk in Kabelanlagen

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt erteilte in seiner Sitzung am 20.05.2019 für insgesamt 124 Kabelanlagen Ausnahmegenehmigungen für die befristete Weiterverbreitung analoger Hörfunkprogramme in sächsischen Kabelanlagen. Diese sind zu befristen und werden bei Kabelanlagen unter 1.000 angeschlossenen Wohneinheiten (WE) maximal für die Dauer von vier Jahren und bei Kabelanlagen von 1.000 und mehr WE bis längstens 31.12.2020 gewährt.

Der Sächsische Landtag hatte am 11.12.2018 das "Sechste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" beschlossen. Danach können Betreiber von Kabelanlagen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Härtefällen bei der SLM Ausnahmegenehmigungen für die befristete Weiterverbreitung analoger Hörfunkprogramme in ihren Kabelanlagen beantragen. Die Neuregelung trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Zur näheren Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen wurde der SLM eine Satzungsermächtigung eingeräumt. Die Veröffentlichung der "Satzung über die Genehmigung der analogen Hörfunkverbreitung in Kabelanlagen" erfolgte Ende Januar 2019. Kabelanlagenbetreiber, die in den Anwendungsbereich der Neuregelung fallen, dürfen auch ohne erforderliche Genehmigung längstens bis zum 30.06.2019 analoge Hörfunkprogramme in ihren Anlagen verbreiten.