Investitionen in die Meinungs- und Medienvielfalt
Nichtkommerzieller Rundfunk und Hochschulradios für die praktische Medienarbeit
► Übernahme der Verbreitungskosten
Die Verbreitungskosten der in Sachsen zugelassenen nichtkommerziellen Lokalhörfunkveranstalter (NKL), darunter auch die Veranstalter universitären Ausbildungsrundfunks, werden von der SLM gefördert. Dies schließt GEMA- und GVL-Gebühren mit ein.
Eine Förderung in vorgenannter Weise erhalten:
- Radio Verein Leipzig e.V., Leipzig (UKW, DAB+)
- Radio T e.V., Chemnitz (UKW, DAB+)
- Radio-Initiative Dresden e.V., Dresden (UKW, DAB+)
- Radio WSW, Weißwasser (UKW, DAB+)
- Sächsischer Landesverband Freier Radios e.V., Leipzig (bezogen auf GEMA- und GVL-Gebühren für DAB+)
- Radio-Initiative Dreiländereck e.V., Hainewalde, (Internet)
- Universität Leipzig (UKW, DAB+) und
- Radio UNiCC e.V., Chemnitz (DAB+).
► Förderrichtlinie für vielfalts- und partizipationsfördernde Projekte und Maßnahmen
Seit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes – SächsPRG im Jahre 2015 ist es der SLM rechtlich möglich (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 19 SächsPRG), nichtkommerzielle Rundfunkanbieter auch aus Mitteln des Rundfunkbeitrages zu fördern. Die SLM veröffentlichte daraufhin eine Förderrichtlinie, die es erlaubt, vielfalts- und partizipationsfördernde Projekte und Maßnahmen zugunsten einer Stärkung und Profilierung der nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Sachsen zu unterstützen.
Darin kommt zum Ausdruck, dass der SLM an einer auf Vielfalt und Wahrnehmung bedachten nichtkommerziellen Hörfunklandschaft in Sachsen gelegen ist. Dazu gehört auch, die Veranstalter von nichtkommerziellen Rundfunk im ländlichen Raum zu stärken. Hochschulbezogene Veranstaltungen sind ebenfalls Teil dieses Konzeptes.
Die bewilligten Zuwendungen werden von den NKLs vor allem genutzt, um die Sendetätigkeit, die ehrenamtlich erbracht wird, zu koordinieren und die vorhandene Technik und Sendeabwicklung zu modernisieren.