Förderung und Programm


Förderung von Lokaljournalismus in Sachsen

  • Freistaat Sachsen fördert lokaljournalistischer Angebote in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils 2 Millionen Euro

  • Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt bewilligt Anträge  

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) erhält Mittel aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen zur Förderung von lokaljournalistischen Inhalten, um ein möglichst flächendeckendes, vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und  Informationsangebot mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten.

Zur Ausgestaltung der Förderung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Maßgaben hat die SLM die "Satzung zur Förderung lokaljournalistischer Angebote" erlassen. Darin ist eine Förderung für Projekte kommerzieller Fernseh- und kommerzieller Hörfunkveranstalter sowie nicht-kommerzieller Rundfunkveranstalter und innovativer Projekte vorgesehen. 

Die SLM startete einen Aufruf an Veranstalter von kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkprogrammen, Anbietern von Telemedien oder Anbietergemeinschaften mit Sitz in Sachsen entsprechende Anträge bis zum 19.05.2023 einzureichen. Insgesamt wurden 53 Anträge eingereicht, wovon 12 auf den kommerziellen Hörfunk, 11 auf den kommerziellen Fernseh­­­bereich, 12 auf den nichtkommerziellen Hörfunk und 18 Anträge auf innovative Projekte entfielen. Am 27.06.2023 bewilligte der Medienrat der SLM - nach Anhörung der Versammlung der SLM -  Förderanträge für die Jahre 2023 und 2024 von u.a. Anbietern. Die SLM wird den Erfolg evaluieren und die Auswirkungen der Fördermaßnahmen bzw. deren Ergebnisse in einem zweijährigen Rhythmus veröffentlichen.

 

Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM: "Das Interesse an der Gestaltung vielfältiger und innovativer lokaler Medienformate in Sachsen ist groß. Das zeigt die sehr gute Resonanz auf unseren Aufruf deutlich. Wir freuen uns, drei Viertel der Anträge berücksichtigen zu können. Diese lassen erwarten, dass die Förderziele flächendeckend erreicht und wichtige Impulse für die Bewältigung der Herausforderungen des Medienwandels im Lokalen gegeben werden."

 

Im Bereich des kommerziellen Fernsehens erhalten folgende Antragstellerinnen eine Förderung:

  • Fernsehen in Dresden GmbH mit dem Projekt "Sachsen Fernsehen Dresden",
  • Fernsehen in Dresden GmbH mit dem Projekt "Elbland TV",
  • F.i.S. GmbH mit dem Projekt "Sachsen Fernsehen Chemnitz",
  • F.i.S. GmbH mit dem Projekt "Sachsen Fernsehen Vogtland",
  • LE Medien GmbH mit dem Projekt "Sachsen Fernsehen Leipzig",
  • Muldental TV GmbH mit dem Projekt "Muldental TV",
  • Regionalfernsehen Mittelerzgebirge MEF GmbH mit dem Projekt "Glück Auf TV! Mittel Erzgebirgs Fernsehen",
  • SGS Rundfunkgesellschaft mbH mit dem Projekt "LAUSITZWELLE Fernsehen" und
  • SSK Sächsische Satellitenkanal GmbH mit dem Projekt "SACHSENeins".

Um eine möglichst flächendeckende inhaltliche Versorgung des Freistaates Sachsen zu sichern, wurde die zur Verfügung stehende Fördersumme für den Bereich des kommerziellen Fernsehens auf acht Kulturräume (im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen) sowie auf ein sachsenweit einheitlich über Satellit verbreitetes Programm anteilig verteilt.


Im Bereich des kommerziellen Hörfunks erhalten folgende Antragstellerinnen eine Förderung:

  • BEBE Medien GmbH mit dem Projekt "Revier im Wandel",
  • Fernsehen in Dresden GmbH mit dem Projekt "45 Orte in Sachsen, die niemand kennt",
  • Fernsehen in Dresden GmbH mit dem Projekt "Sachsess - Erfolgsstorys aus Sachsen", 
  • F.i.S. - Fernsehen in Sachsen GmbH mit dem Projekt "Junge Politik in Sachsen",
  • F.i.S. - Fernsehen in Sachsen GmbH mit dem Projekt "Redezeit Sachsen",
  • SGS Rundfunkgesellschaft mbH mit dem Projekt "LAUSITZWELLE Radio veröffentlicht und vorgestellt",
  • SGS Rundfunkgesellschaft mbH mit dem Projekt "LAUSITZWELLE Radio kommentiert",
  • Second Radio UG mit dem Projekt "Kulturgeflüster - Unterwegs für den Ostrock",
  • Second Radio UG mit dem Projekt "Unterwegs im Sachsenland",
  • VOGTLANDRADIO Rundfunkgesellschaft mbH & Co KG mit dem Projekt "VOGTLAND RADIO hilft" und
  • VOGTLANDRADIO Rundfunkgesellschaft mbH & Co KG mit dem Projekt "VOGTLAND RADIO Lauschkultur".

Besondere Fördervoraussetzungen waren beispielsweise der Ausgleich von Versorgungsungleichgewichten im ländlichen Raum, der Anteil an lokalen Nachrichten und informierenden Inhalten aus dem gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen oder sportlichen Bereich oder die Berücksichtigung veränderter Nutzungsgewohnheiten.
 

Im Bereich des nichtkommerziellen Hörfunks erhalten folgende Antragstellerinnen und Antragsteller eine Förderung:

  • Radio-Initiative Dresden, 
  • Radioinitiative Dreiländereck, 
  • Radio T,
  • Radio-Verein Leipzig,
  • Radio WSW und
  • Sächsischer Landesverband Freier Radios. 

Diese sechs Antragsteller erhalten für im Umfang zwölf unterschiedlich dimensionierte Projekte eine Förderung, mit denen lokaljournalistische Angebote erweitert bzw. angepasst oder in Form von neuen Programmformaten realisiert werden können.
 

Im Bereich der innovativen Projekte erhalten folgende Antragstellerinnen und Antragsteller eine Förderung:

  • Adelina Horn Julian Glatz GbR, für das Projekt "Leipzig Lieben/Nachhaltiges Leben",
  • BEBE Medien GmbH für das Projekt "sachsen@social", 
  • Danilo Höpfner für das Projekt "Studio Miriquidi - Reportagen aus dem Erzgebirge",
  • LZ Medien GmbH für das Projekt "LZ TV",
  • LVZ Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH für das Projekt "Schkeuditz",
  • Martin Reißmann für das Projekt "Spitzenstadt.de/V.TV - Das Onlinemagazin",
  • Publizer GmbH für das Projekt "Saxony Today" und
  • VOGTLAND RADIO Rundfunkgesellschaft mbH und Co. Studiobetriebs KG für das Projekt " VOGTLAND RADIO talk".

Bei der Auswahl und Entscheidung wurde eine Priorisierung zugrunde gelegt, die beispielsweise den Ausgleich von Versorgungsungleichgewichten im ländlichen Raum, das Innovationspotential, barrierefreie Angebote, den Anteil an lokalen Nachrichten und informierenden Inhalten oder eine medienübergreifende Ausrichtung sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigte.