Die SLM

Sächsische Landesmedienanstalt: Fokus unserer Arbeit

Rundfunk ist in Deutschland laut Grundgesetz Ländersache. Dies gilt auch für die Aufsicht über den Rundfunk. In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen und privaten Fernseh- und Radiosendern. Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind ausschließlich für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter Ansprechpartner. Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags (MStV) haben sie zudem auch die Zuständigkeiten für Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre erhalten.

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Fernseh- und Hörfunkveranstalter sowie die in Sachsen ansässigen Telemedienanbieter mit ihren verfügbaren audiovisuellen Onlineangeboten auf Beachtung der medienrechtlichen Anforderungen. Insbesondere überprüft sie, ob die Angebote der elektronischen Medien die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten.

Die SLM ist zudem die im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichtsbehörde über die Einhaltung der Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes, welches im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Hierzu gehört u.a. die Prüfung der vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung im Internet – der Impressumspflicht.

Sicherung von Vielfalt und Pluralismus

Die SLM nimmt eine Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben wahr, vorrangig mit dem Ziel, den Medienstandort Sachsen zu stärken und den kompetenten Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit Medien zu fördern.

Medienvielfalt ist einer der wichtigsten Faktoren, damit Medien ihren Auftrag der Meinungsbildung erfüllen. Für die SLM ist es daher von großer Bedeutung, dass die Programme ausgewogen sind und alle wesentlichen Meinungsrichtungen zum Ausdruck kommen. Die Schaffung von möglichst optimalen Versorgungsbedingungen für die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in Sachsen ist ein wichtiges Ziel der Förderpraxis der SLM.

Darüber hinaus lobt die SLM verschiedene Preise für herausragende Produktionen im Radio und Lokal-TV aus, um die Vielfalt der Programmangebote sichtbar zu machen und die publizistische Qualität zu würdigen.

Die in Sachsen zugelassenen nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter werden von der SLM auf vielfältige Weise in ihrem Bestehen gestärkt. Neben der Übernahme der Übertragungskosten oder der Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht eine Förderrichtlinie vielfalts- und partizipationsfördernde Projekte und Maßnahmen zugunsten einer Stärkung und Profilierung der nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Sachsen.

Digitale Medien sind in allen Lebensbereichen von zentraler Bedeutung. Medienkompetenz ist deshalb mehr denn je eine Schlüsselkompetenz in unserer Gesellschaft. Die SLM misst ihrer Aufgabe, Medienkompetenz zu fördern, einen hohen Stellenwert bei. Dabei konzentriert sie sich auf 15 Wirkungskreise, um mit Unterstützung regionaler Kompetenzzentren mediale Bildungsangebote für eine vorrangig erwachsene Personengruppe flächendeckend für ganz Sachsen zu ermöglichen.

Mit der Ergänzung des Aufgabenkatalogs (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 20, § 28b SächsPRG) ist es der SLM erstmals seit 2023 möglich, lokaljournalistische Angebote von Rundfunkveranstaltern und Telemedienanbietern zu fördern, soweit sie hierfür Haushaltsmittel des Freistaats Sachsen oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält.

Gemeinsam mit den anderen Landesmedienanstalten in Deutschland wirkt die SLM unter der Dachmarke „die medienanstalten“ darüber hinaus bei der Gestaltung der bundesweiten Rundfunklandschaft mit und beteiligt sich an zentralen Aufgaben und Projekten mit länderübergreifender Bedeutung.