Die SLM

Kontrollieren & Gestalten

Aufgabenbereiche im Überblick

  • Aufsicht über Rundfunk und Telemedien

  • Aufsicht über Medienintermediäre, Medienplattformen und Benutzeroberflächen

  • Erteilung von Lizenzen für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen

  • Zuweisung von Frequenzen für die Übertragung

  • Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

  • Einhaltung von Werbebestimmungen, Jugendschutzrichtlinien und Programmgrundsätzen

  • Sicherung der Meinungsvielfalt und die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht

  • Stärkung des Medienstandortes Sachsen

  • Länderübergreifende Zusammenarbeit der Medienanstalten in Deutschland

Zulassung und Aufsicht

Die Aufgabenbereiche der Medienaufsicht fächern sich in vielfältige Themen auf, wobei die Zulassung, die Beaufsichtigung und die Beratung privater kommerzieller und nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehveranstalter sowie die Aufsicht über Telemedien die Kernbereiche darstellen.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland privaten Rundfunk veranstalten möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis. Eine Aufgabe der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) ist es, diese rundfunkrechtliche Zulassung für sächsische Programme zu erteilen und ggf. auch entsprechende Übertragungskapazitäten (DAB+, DVB-T und DVB-C und entsprechende Nachfolgestandards) zuzuordnen.

Die SLM beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie die in Sachsen ansässigen Telemedienanbieter mit ihren verfügbaren audiovisuellen Onlineangeboten unter Beachtung der medienrechtlichen Anforderungen. Insbesondere überprüft sie, ob die Angebote der elektronischen Medien die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten.

Die sächsische Rundfunklandschaft zeichnet – vor allem aufgrund der Existenz einer großen Anzahl privater Radio- und Lokal-TV-Sender – eine einmalige Medienvielfalt aus. Der SLM ist es dabei wichtig, auch in digitalen Zeiten, diese Medienvielfalt zu bewahren und zu fördern. Radio und Fernsehen haben großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Daher ist es von Bedeutung, dass die Programme ausgewogen sind und alle wesentlichen Meinungsrichtungen – auch die von Minderheiten – zum Ausdruck kommen. Im Rahmen der Vergabe von Übertragungskapazitäten oder nachträglichen Veränderungen bei Lizenznehmern achtet die SLM darauf, dass ein Entstehen vorherrschender Meinungsmacht ausgeschlossen wird, den Grundsätzen der Meinungs- und Veranstaltungsvielfalt Rechnung getragen und Tendenzen der Medienkonzentration rechtzeitig und wirksam entgegengewirkt wird.

Erweiterte Aufgabenbereiche

Seit September 2020 ist die SLM die im Freistaat zuständige Aufsichtsbehörde über die Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes. Diese beziehen sich auf die Einhaltungen der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.  

Die darüberhinausgehende allgemeine Telemedienaufsicht – mit Ausnahme des Datenschutzes – liegt insoweit bei den Medienanstalten bzw. der SLM, als es um die Überwachung der Einhaltungen der Vorschriften des Medienstaatsvertrages geht.

Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages im November 2020, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzt, sind die Medienanstalten in Deutschland nicht mehr nur für Radio- und Fernsehprogramme und bestimmte Online-Angebote zuständig, sondern auch Aufsichtsbehörden (nach Ortsprinzip: Sitz des Unternehmens bzw. Zustellungsbevollmächtigten) über Medienintermediäre, Medienplattformen und Benutzeroberflächen. Hierzu gehören Internet-Suchmaschinen (z.B. Google), Streaming-Anbieter, Soziale Netzwerke (z.B. Facebook), Videosharing-Dienste (z.B. YouTube) sowie Distributionsplattformen und Sprachassistenten.

Bundesweite Zusammenarbeit

Unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM GbR/die medienanstalten) wirkt die SLM auch bei der Gestaltung der bundesweiten Medienlandschaft mit. Gemeinsam mit der Medienanstalt Sachsen-Anhalt und der Thüringer Landesmedienanstalt verfolgt sie im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML) gemeinsame medien- und standortpolitische Interessen.

(ALM GbR/www.die-medienanstalten.de)

  • Förderung der Vielfalt und Qualität bei der Produktion und Verbreitung von Programmen

  • Beratung der privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter 

  • Förderung und Ausbau der Rundfunkversorgung 

  • Förderung neuer Rundfunkübertragungstechniken

  • Unterstützung der zugelassenen Veranstalter von regionalen und lokalen Fernsehprogrammen bei der zur Verbreitung ihres Programms erforderlichen Infrastruktur

  • Förderung der nichtkommerziellen lokalen Rundfunkanbieter in unterschiedlichen Bereichen 

  • Unterstützung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz

  • Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen

  • Förderung und Entwicklung von vergleichbaren Telemedien

  • ergänzende kulturelle Filmförderung

Förderung in unterschiedlichen Bereichen

Die SLM versteht sich als zentraler Ansprechpartner für die Belange des privaten Rundfunks und der Telemedien in Sachsen. Sie engagiert sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und begleitet private Rundfunkveranstalter beim Übergang in die digitale Welt. Die Schaffung von möglichst optimalen Versorgungsbedingungen für die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in Sachsen ‒ unter Berücksichtigung der gegebenen wirtschaftlichen Möglichkeiten ‒ ist ein wichtiges Ziel der Förderpraxis der SLM.

So hat die SLM u.a. ein Förderprogramm realisiert, bei dem die zugelassenen lokalen und regionalen TV-Veranstalter finanzielle Unterstützung im Hinblick auf die technischen Verbreitungskosten erhalten. Die Entlastung soll die Fernsehsender wirtschaftlich stärken, so dass sie ihren Fokus stärker auf die qualitative Weiterentwicklung ihrer Programme legen können.

Die in Sachsen zugelassenen nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter werden von Vereinen getragen und produzieren unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern Radioprogramme. Die Trägervereine werden von der SLM finanziell unterstützt – so werden die Sende- und Leitungskosten im vollen Umfang sowie die GEMA-/GVL-Gebühren für alle Anbieter übernommen. Die Förderrichtlinie erlaubt darüber hinaus vielfalts- und partizipationsfördernde Projekte und Maßnahmen zugunsten einer Stärkung und Profilierung der nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Sachsen.

Medienkompetenz im Fokus

Medienkompetenz, Medienbildung und Digitale Bildung sind wichtige Kernkompetenzen, für deren Förderung sich die SLM seit vielen Jahren einsetzt. Mit ihrer Projektförderung konzentriert sich die SLM auf 15 Wirkungskreise, um eine Medienkompetenzförderung für ganz Sachsen sicherzustellen. Im Rahmen ihres Förderengagements setzt die SLM dabei auf eine verstärkte Zuwendung an mediale Bildungsbedarfe von Erwachsenen - inhaltlich ausgerichtet auf die Förderung des Medienverstehens und des kritisch-reflektierten Umgangs mit Medien.

Darüber hinaus stellt die SLM jährlich weitere Fördermittel für die ergänzende Medienkompetenz-Projektförderung bereit, sie ist auf einen meist einjährigen Förderzyklus ausgerichtet und unter einem von der SLM festgelegten Thema ausgeschrieben. Ziel ist es, thematische Medienkompetenzprojekte zu initiieren und zu fördern. 

Filmkunst made in Sachsen

Auch die ergänzende kulturelle Filmförderung erfreut sich einer ungebrochenen Nachfrage. Ziel der Förderung ist es, vor allem junge Filmemacher aus dem Freistaat auf ihrem Weg zum professionell produzierten Film zu unterstützen und kulturelle Qualität sowie Experimentelles zu fördern.

 

  • Forschungsprojekte, Studien und Rechtsgutachten
  • im Fokus Mediennutzung, Medienwirkung und Programmforschung 
  • kontinuierliche Empfangs- und Reichweitenforschung im Lokal-TV  
  • Forschung zu ökonomischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen im dualen Rundfunksystem 

Vielfältiges Spektrum der Medienforschung

Forschungsprojekte der SLM dienen dazu, gesicherte Informationen über die inhaltliche Entwicklung privater Rundfunkprogramme, über die Nutzung, die Rezeption und die Wirkung verschiedener Angebote bzw. über die ökonomischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im dualen Rundfunksystem zu erhalten. Die Forschungsstudien, Erhebungen und Rechtsgutachten werden im Rahmen der SLM-Schriftenreihe veröffentlicht. Auch im Verbund mit den anderen Landesmedienanstalten in Deutschland beteiligt sich die SLM an zahlreichen Forschungsprojekten. Hierzu gehört beispielsweise der Vielfaltsbericht, der eine aktuelle Situationsbeschreibung darüber gibt, wie es heute um die Medienvielfalt in Deutschland bestellt ist.

  • SLM-Schriftenreihe und Publikationen der Medienanstalten
  • Sächsischer Hörfunkpreis
  • Medienpädagogischer Preis
  • Sächsischer Leistungspreis Lokal-TV
  • Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern
  • Informationsveranstaltungen

Publikationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten

In der von der SLM herausgegebenen Schriftenreihe werden Forschungsstudien und Gutachten zu programmlichen, medienwirtschaftlichen, -politischen, -rechtlichen und -pädagogischen Themen veröffentlicht. Im Rahmen der Jahresberichte dokumentiert die SLM ihre vielfältigen Aktivitäten, gibt beispielsweise Auskunft über realisierte Förderprojekte oder die Gremienarbeit. Hinzu kommen verschiedene Informationsbroschüren, u.a. Handreichungen für die pädagogische Praxis, beispielsweise zu den Themen „Future Influencer – die smarte Schule“ mit Planspielen und Methoden zu Werten und Haltungen in Zeiten von Big Data oder das „Kritzel Heft“ mit Hinweisen für Lehrkräfte zur Reflexion von Werten und Haltungen in der digitalen Kommunikation.

Gemeinsam mit den Medienanstalten in Deutschland veröffentlicht die SLM darüber hinaus verschiedene Publikationen, u.a. den Digitalisierungsbericht (Video und Audio), das Jahrbuch oder den Vielfaltsbericht.

Branche ins rechte Licht gerückt

Die SLM öffnet regelmäßig ihre Türen für verschiedenste Informationsveranstaltungen. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wissenschaft im Diskurs” (WiD) stellt sie aktuelle Studienergebnisse aus ihrem Medienforschungsprogramm vor. In der Reihe „Filme Fördern Fernsehen” (FFF) präsentiert sie interessierten Fernsehveranstaltern, Filmemachern und Vertretern der regionalen Wirtschaft Filmprojekte, die sie aus Mitteln der ergänzenden kulturellen Filmförderung unterstützen konnte. In der Reihe „SLM im Gespräch” (SiG) informiert sie gemeinsam mit verschieden Kooperationspartnern (u.a. TU Dresden, Universität Leipzig, School of Media oder US-Generalkonsulat Leipzig) über aktuelle medienpolitische und -wirtschaftliche Entwicklungen.

Leistungsschauen der Privatmedien

Die Sächsische Landesmedienanstalt lobt seit 2022 den Sächsischen Hörfunkpreis für herausragende Programmbeiträge privater kommerzieller Hörfunkproduzenten aus, die in Sachsen zugelassen sind und ein terrestrisches Radioprogramm ausstrahlen. Ziel ist es, die Vielfalt der Programmangebote sichtbar zu machen, die publizistische Qualtität zu befördern und neue Wege in der Programmgestaltung anzuerkennen.

Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) vergibt die SLM seit 2006 den „Medienpädagogischen Preis”. Bewerben können sich alle in Sachsen ansässigen Vereine, medienpädagogischen Einrichtungen und Schulinitiativen.

Der „Sächsische Leistungspreis Lokal-TV” wird seit 2010 von der SLM für qualitativ sehr gute und außergewöhnliche Leistungen des lokalen und regionalen Fernsehens in Sachsen vergeben. Der Preis wird dreimal jährlich in den Kategorien „Format”, „Themen”, „Ereignis” und „Lokalpolitik” ausgelobt.