Die SLM

Die Medienanstalten in Deutschland

Im dualen Rundfunksystem in Deutschland, dem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, sind die 14 Landesmedienanstalten die Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk. Auch wenn der Rundfunk nach dem Grundgesetz Ländersache ist, bedürfen viele grundsätzliche rundfunkrechtliche Angelegenheiten einer länderübergreifenden Abstimmung. Zu diesem Zweck arbeiten die Landesmedienanstalten in verschiedenen Gremien und Kommissionen zusammen, wobei die Zusammenarbeit durch die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten zentral koordiniert wird.

 


In allen bundesweiten Angelegenheiten arbeitet die SLM eng mit den anderen Landesmedienanstalten in Deutschland in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) unter der Dachmarke „die medienanstalten“ zusammen. Dies gewährleistet, dass die bundesweiten privaten Radio- und Fernsehsender sowie die Anbieter von Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediären einheitlich reguliert werden und die Medienanstalten in der europäischen Medienpolitik mit einer Stimme sprechen.

Insbesondere sind „die medienanstalten“ zuständig für die Zulassung und Aufsicht der bundesweiten privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Sie prüfen die Einhaltung von Werberegeln und die Bestimmungen zum Jugendmedienschutz und fördern Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Sie unterstützen die Einführung neuer Übertragungstechnik und setzen sich für die Sicherung der Vielfalt im privaten Rundfunk und im Internet ein. Die Zusammenarbeit ist im Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt, insbesondere auch die Aufgaben der Kommissionen ZAK, KEK, KJM und GVK. Die interne Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist im ALM-Statut definiert.

Die Zusammenarbeit erfolgt in vier zentralen Kommissionen:

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist das zentrale Organ der Medienanstalten. Es beschäftigt sich mit ihren Kernfragen der Zulassung und Kontrolle für bundesweite private Rundfunkveranstalter, der Aufsicht über Onlinemedien, der Regulierung von Plattformen sowie der Entwicklung des digitalen Rundfunks.

Die ZAK entscheidet zentral über Zulassungsanträge privater TV- und Radioveranstalter, die ihr Programm bundesweit ausstrahlen möchten. Hierunter fallen die Zulassungen für ganz neue Programmveranstalter, aber auch die Verlängerung bestehender Lizenzen. Mit dem Inkraftreten des Medienstaatsvertrages entscheidet die ZAK in bestimmten Fällen auch über die Zulassungsfreiheit von Rundfunkprogrammen.

Auch über den Wechsel von Geschäftsführern und die Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Unternehmen, die bereits eine Rundfunklizenz besitzen, wird in der ZAK beschlossen. Die rechtlichen Voraussetzungen für diese Entscheidungen stehen im Medienstaatsvertag. Dort ist auch geregelt, wie mit Programmverstößen der Veranstalter/Anbieter umgegangen wird. Daher beurteilt die ZAK mögliche Verstöße gegen die Programmgrundsätze, die journalistischen Sorgfaltspflichten oder die Werberegeln.

In der ZAK arbeiten die Direktorinnen/Direktoren und Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor oder die Direktorin der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK.

Vorsitzende der ZAK: Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

Die GVK ist zuständig für Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen von Übertragungskapazitäten nach § 102 Abs. 4 MStV und für die Entscheidung über die Belegung von Plattformen nach § 81 Abs. 5 Satz 3 MStV. Die ZAK unterrichtet die GVK fortlaufend über ihre Tätigkeit. Sie bezieht die GVK in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Satzungen und Richtlinienentwürfen, ein.

Außerdem berät die GVK über Angelegenheiten, die in der (Medien-)Gesellschaft, der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Das sind vor allem Fragen der Programmentwicklung und medienethische Standpunkte, wie beispielsweise zur Qualität privater Rundfunkinhalte mit Blick auf die Normen und Werte unserer Gesellschaft.

In der Gremienvorsitzendenkonferenz arbeiten die jeweiligen Vorsitzenden der 14 Gremien der Landesmedienanstalten zusammen.

Vorsitzender der GVK ist Albrecht Bähr (Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz). 

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat den Auftrag, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.

Bei Zulassungsverfahren zur Programmveranstaltung und Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen an Fernsehveranstaltern beurteilt die KEK, ob ein Unternehmen durch die ihm zurechenbaren bundesweit verbreiteten privaten Programme vorherrschende Meinungsmacht erlangt.

Kriterien für das Vorliegen vorherrschender Meinungsmacht sind die durch die Fernsehprogramme erzielten Zuschaueranteile. Ab dem Erreichen bestimmter Zuschaueranteilswerte wird zusätzlich die Stellung des Programmveranstalters und der an diesem beteiligten Unternehmen auf sonstigen Medienmärkten – den sogenannten „medienrelevanten verwandten Märkten“ – mit in die Beurteilung einbezogen. Im Rahmen der Vielfaltsförderung ist die KEK bei Verfahren zur Auswahl und Zulassung von Veranstaltern von Drittsendezeiten und Regionalfenstern beteiligt.

Die KEK schafft zudem Transparenz über die Beteiligungsverhältnisse und sonstigen medienkonzentrationsrechtlich relevanten Entwicklungen im bundesweit verbreiteten privaten Fernsehen. 

Die KEK besteht aus sechs Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts sowie sechs nach Landesrecht bestimmte gesetzliche Vertreter der Medienanstalten, zu denen der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, gehört.

Vorsitzender: Prof. Dr. Georgios Gounalakis 

Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.

Als Organ der Landesmedienanstalten prüft die KJM, ob Verstöße gegen diese Bestimmungen vorliegen und entscheidet über entsprechende Folgen für die Anbieter. Dabei wird die KJM grundsätzlich erst nach Ausstrahlung oder Verbreitung eines Angebots tätig. Diejenige Landesmedienanstalt, die den betreffenden Rundfunksender lizenziert hat oder in deren Bundesland der Telemedienanbieter sitzt, vollzieht die von der KJM beschlossenen Maßnahmen (Beanstandungen, Untersagungen, Bußgelder).  

Neben der Prüfung von Rundfunksendungen und Internetangeboten legt die KJM Sendezeiten fest, prüft und genehmigt Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik und definiert Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen. Außerdem stellt sie Indizierungsanträge für Angebote im Internet und nimmt zu Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Stellung.

Auch die Stärkung und Weiterentwicklung des im JMStV festgelegten Systems der regulierten Selbstregulierung gehört zu ihren Kernaufgaben: Der JMStV verfolgt damit das Ziel, die Eigenverantwortung der Anbieter zu stärken. Das heißt: Anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen wird ein gesetzlich festgeschriebener Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die KJM nur begrenzt überprüfen darf. Halten sich die Anbieter an die Vorgaben einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung, sind Sanktionen grundsätzlich nur möglich, wenn die Einrichtung ihren Beurteilungsspielraum überschreitet.

Auf Antrag prüft die KJM außerdem, ob die Altersbewertung einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist.

Vorsitzender der KJM: Dr. Marc Eumann (Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz)

Ein internes Organ ist die DLM - die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Sie behandelt gemeinsame Angelegenheiten der Landesmedienanstalten außerhalb ihrer Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben und ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf nationaler und internationaler Ebene zuständig.

Sie kümmert sich um die grundsätzlichen Themen im Bereich der audiovisuellen Medien und unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern. Sie holt Gutachten zu Fragen mit grundsätzlicher medienpolitischer und medienwirtschaftlicher Bedeutung ein und beobachtet und analysiert die Entwicklung der Programminhalte und der technischen Voraussetzungen.

In der DLM – ebenso wie in der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) – arbeiten die Direktorinnen/Direktoren und Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Ein Direktor/eine Direktorin wird für die Amtszeit von 2 Jahren für den Kommissionsvorsitz der ZAK gewählt. Dieser oder diese übernimmt dann auch gleichzeitig den Vorsitz der DLM.

ZAK und DLM ergänzen sich mit ihren Aufgaben aus dem Medienstaatsvertrag und dem ALM-Statut. Ihre Sitzungen fallen wegen der gleichen Besetzung und der Themennähe regelmäßig zusammen. ZAK und DLM tagen etwa zehnmal im Jahr.

Vorsitzende der DLM: Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

  • Der Fachausschuss Regulierung bereitet die Entscheidungen der DLM und der ZAK in den Bereichen Zulassung, Programm- und Werbeaufsicht vor. Dabei geht es vor allem um die Klärung grundsätzlicher medienrechtlicher Fragen im Kontext der Digitalisierung des Rundfunks und der Konvergenz von Rundfunk und Internet. Koordinator des Fachausschusses Regulierung ist Christian Krebs LL.M. (Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt). Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM, ist Mitglied in diesem Ausschuss.
  • Der Fachausschuss Infrastruktur und Innovation behandelt sämtliche Themen der Digitalisierung des Rundfunks und der Entwicklung der Rundfunkübertragungswege Kabel, Satellit, Terrestrik und IPTV. Die Zugänge zu diesen sind chancengleich und diskriminierungsfrei zu gestalten. Zudem ist Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit auch in Bezug auf Benutzeroberflächen und Medienintermediäre sicher zu stellen. Der Fachausschuss befasst sich daher mit Fällen der Diskriminierung nach Beschwerden oder von Amts wegen. In der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) arbeiten die technischen Leiter der Landesmedienanstalten medientechnische Fragen auf und bereiten so Grundsatzentscheidungen für den Fachausschuss vor. Dafür stehen sie in Kontakt mit Behörden wie der Bundesnetzagentur, Unternehmen wie Netzbetreibern und Programmveranstaltern sowie anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik, Konvergenz ist Dr. Thorsten Schmiege (Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien). 

Zur Erfüllung besonderer Aufgaben können die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten nach ihrem Statut eigene Beauftragte bestellen und Arbeitskreise einrichten. Derzeit stehen ihnen folgende Beauftragte zur Seite:

  • Beauftragter für Europa
  • Beauftragter für Medienkompetenz
  • Beauftragter für den Haushalt