Medienkompetenz und Orientierung

Regionale Kompetenzpartner für Medienbildung in 15 regionalen Wirkungskreisen in Sachsen 

  • Förderzeitraum: 2025 bis 2027

Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) fördert seit Juli 2021 die Gestaltung und Umsetzung von medialen Bildungsangeboten für eine vorrangig erwachsene Personengruppe, flächendeckend verteilt auf 15 regionale Wirkungskreise in Sachsen. Die Stärkung der Informations- und Nachrichtenkompetenz steht dabei im Vordergrund. Umgesetzt werden die betreffenden Angebote durch regionale Einrichtungen, wie Soziokulturelle Zentren, Volkshochschulen und im Medienbildungsbereich tätige Unternehmen.

Im Juli 2024 hat sich der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt darauf verständigt, die Medienkompetenzförderung in den Wirkungskreisen nach Ablauf der ersten Förderperiode (2021-2024) mit einem Fördervolumen von 5,4 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2027 fortzusetzen.

Diese Angebote werden von folgenden Projektträgern ab diesem Förderzeitraum realisiert:

WK 1 – Bautzen/Kamenz/Radeberg: Steinhaus e.V., Bautzen
WK 2 – Chemnitz: ARBEIT und LEBEN SACHSEN e.V., Geschäftsstelle Chemnitz
WK 3 – Meißen/Coswig/Großenhain: Volkshochschule im Landkreis Meißen e.V., Radebeul
WK 4 – Delitzsch/Torgau/Eilenburg: ARBEIT und LEBEN SACHSEN e.V., Geschäftsstelle Eilenburg
WK 5 – Döbeln/Oschatz/Riesa: Treibhaus e.V., Döbeln
WK 6 – Dresden: Medienkulturzentrum Dresden e.V., Dresden
WK 7 – Erzgebirge: Kultureller Bildungsbetrieb Erzgebirge – VHS Erzgebirgskreis, Stollberg
WK 8 – Freiberg/Mittweida: YC Medien und Bildung gGmbH, Burgstädt
WK 9 – Görlitz/Löbau/Zittau: Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH -Volkshochschule Dreiländereck, Löbau
WK 10 – Hoyerswerda/Niesky/Weißwasser: Kulturfabrik Hoyerswerda e.V., Hoyerswerda
WK 11 – Leipzig: Fernseh Akademie Mitteldeutschland - FAM gGmbH, Leipzig
WK 12 – Leipziger Land: LZ Television UG, Borna
WK 13 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Volkshochschule (VHS) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V., Pirna
WK 14 – Vogtland: edmedien gGmbH, Zwickau
WK 15 – Zwickau: MeKoSax gGmbH, Lichtenstein

 

"Die SLM unterstützt mit dieser Förderung von regionalen Kompetenzzentren für Medienbildung interessierte Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen dabei in den kommenden drei Jahren, in der täglichen Flut an Informationen, Meinungen und Medienanbietern den Überblick zu behalten und dabei Medieninhalte für sich sicher zu bewerten.", sagte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker. "Unser Ziel ist es weiterhin, qualifizierte Angebote in die Fläche, gerade auch in den ländlichen Raum, zu bringen und so die Menschen nah am Wohnort zu erreichen. Wir freuen uns, dass es gelungen ist einen Mix aus erfahrenen und sich neu engagierenden Einrichtungen als Förderpartner zu gewinnen, die ein überzeugendes und neugierig machendes Gesamtangebot erwarten lassen", so Heinker weiter.

 

Auf die zweite Förderperiode konnten sich im medienpädagogischen oder bildungsbezogenen Bereich tätige Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen in Sachsen, die eine regionale Verankerung im jeweiligen Wirkungskreis haben, bewerben. Erwartet werden insbesondere Projekte, die sich mit ihren Angeboten vorrangig an Erwachsene richten und die Herausforderungen der Nachrichtenrezeption in den Mittelpunkt stellen. Beispielsweise in Form von Informations­veranstaltungen und Workshops, deren Schwerpunkte vorrangig auf journalistischen sowie grundlegenden oder spezifischen medien- und meinungsbildungsrelevanten Themenstellungen liegen, wie etwa der Glaubwürdigkeit von Informationsquellen, der Umgang mit Desinformation, Trends in der Mediennutzung oder den sicheren Umgang im Internet.

Die Rahmenbedingungen und Anpassungen gegenüber dem bisherigen Pilotprojekt wurden in der neu gefassten "Förderrichtlinie Medienkompetenz 2025 – FöRiLMK2025" verankert.

Für die zweite Förderperiode hat die SLM die finanziellen Mittel um 20 Prozent erhöht; mit einer Laufzeit von 36 Monaten stehen max. 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird pro Wirkungskreis und Förderzeitraum ein Maßnahmenpaket eines Förderempfängers von rd. 360.000 Euro.

Die erste Förderperiode, die im Juli 2021 gestartet ist, läuft am 31.12.2024 aus.