Presse und Infothek

Sitzung des Medienrates der SLM vom 24. Juni 2019

- MEDIENINFORMATION -

  1. Sächsische Landesmedienanstalt fördert sechs Filmprojekte mit rd. 60.000 Euro
  2. Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt den Verein Haus Steinstraße e.V., Leipzig, mit seinem Projekt „Kreativwerkstatt Bachforscher“
  3. Sächsische Landesmedienanstalt fördert den Medienpädagogik e.V., Leipzig, für die Durchführung eines Medienpädagogik Praxiscamps
  4. Medienrat der SLM erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen für die analoge Verbreitung von Hörfunk in Kabelanlagen

1) Sächsische Landesmedienanstalt fördert sechs Filmprojekte mit rd. 60.000 Euro

Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) gab in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 grünes Licht zur finanziellen Unterstützung von sechs Filmprojekten sächsischer Filmschaffender im Rahmen der kulturellen ergänzenden Filmförderung.

Gefördert werden:

  • der Kurzfilm "DER PROZESS", produziert von der zeitgebilde Filmproduktion UG, Jan Wilde und Benjamin Schindler, Dresden;
  • der Kurzfilm "The Call", produziert von 2 Könige Film, Tilmann und Karl-Friedrich König, Leipzig;
  • der Dokumentarfilm "Damm Ironland 360°", produziert von Actrico Studio, Michael Geidel, Leipzig;
  • der Dokumentarfilm "Mr. Greenfield", produziert von In One Media, Mike Brandin, Leipzig;
  • der Animationsfilm "Mitmalfilm", produziert von Ulrich Seis, Leipzig, und
  • der Spielfilm "Julia muss sterben", produziert von In One Media, Mike Brandin, Leipzig.

Für die genannten Filmprojekte stellt die SLM insgesamt rd. 60.000 Euro zur Verfügung. Die Auswahl der förderwürdigen Filmprojekte wird drei Mal im Jahr durch den Medienrat der SLM vorgenommen, der auf Empfehlungen einer Bewertungskommission zurückgreift. Die finanziellen Mittel sollen innovative und vielversprechende Projekte im Kurzspiel-, Dokumentar- und Animationsfilm unterstützen. Gefördert werden vor allem junge sächsische Filmemacher auf ihrem Weg zum professionell produzierten Film sowie kulturelle Qualität, aber auch Experimentelles. Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM im Jahr 2019 insgesamt rd. 140.000 Euro zur Verfügung. Zuwendungsempfänger können private Film- und Fernsehproduktionsunternehmen insbesondere aus dem Mittelstand sein, deren Hauptsitz im Freistaat Sachsen liegt und deren Produktionen weit überwiegend mit im Freistaat Sachsen ansässigen Mitarbeitern realisiert werden.

Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert (www.slm-online.de - Filmförderung).


2) Sächsische Landesmedienanstalt unterstützt den Verein Haus Steinstraße e.V., Leipzig, mit seinem Projekt "Kreativwerkstatt Bachforscher"

Die Sächsische Landesmedienanstalt fördert im Rahmen der nicht-themengebundenen Medienkompetenzförderung für das 2. Halbjahr 2019 den Verein Haus Steinstraße e.V. mit seinem Projekt "Kreativwerkstatt Bachforscher" in Höhe von rd. 2.500,00 Euro. Das Projekt des Leipziger Vereins hat das Ziel, kreatives multimediales Lernen und Entdecken von Vorschulkindern zu fördern. Dabei sollen Erzieherinnen und Erzieher befähigt werden, multimediale Spiel- und Lernprozesse von Kindern zu gestalten und diese direkt zu erproben. Das Mehrgenerationenhaus Steinstraße e.V. geht dabei eine Kooperation mit der Kita Tillij in der Leipziger Südvorstadt und dem Bachmuseum Leipzig ein. Der Auftaktworkshop, der sich mit Lernprozessen von Vorschülern, ihrer Mediennutzung und den Möglichkeiten mobiler Medien in der Kita befasst und die daran anschließenden 15 Werkstatt­veranstaltungen bei denen die Erzieherinnen und Erzieher mit den Kindern gemeinsame Hör-, Sprach- und Klangexperimente schaffen, werden zwischen September und Dezember 2019 realisiert.

Sächsische Vereine und Einrichtungen waren aufgerufen, sich mit inhaltlich und methodisch überzeugenden, kreativen Projektumsetzungen zur Stärkung der Medienkompetenz - insbesondere von Erwachsenen und Multiplikatoren - eine Förderung bei der SLM zu beantragen. Sechs Bewerbungen gingen für das 2. Halbjahr 2019 bei der SLM ein.

Die Sächsische Landesmedienanstalt stellt für die Realisierung von nicht-themengebundenen Medienkompetenzprojekten zweimal jährlich Fördermittel von insgesamt 10.000 Euro bereit. Gewünscht werden auf aktuelle Medienentwicklungen und Bildungsbedarfe ausgerichtete, nachhaltige Projektkonzepte. Hinsichtlich der Zielstellung, thematischen Ausrichtung und Umsetzung der Projekte werden seitens der SLM keine Einschränkungen vorgenommen.


3) Sächsische Landesmedienanstalt fördert den Medienpädagogik e.V., Leipzig, für die Durchführung eines Medienpädagogik Praxiscamps

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt sprach sich für eine Förderung des vom Medienpädagogik e.V., vertreten durch den Geschäftsführer Volker Pankrath, realisierten Medienpädagogik Praxiscamp in Höhe von 3.300 Euro aus. Das Medienpädagogik Praxiscamp ist ein Barcamp, das seit 2016 vom Team des Medienpädagogik Praxisblogs veranstaltet wird und Medienpädagoginnen und Medienpädagogen, Studentinnen und Studenten zusammenbringt, um sich über aktuelle Konzepte, Methoden und Ansätze im Medienbildungsbereich auszutauschen.

Das zweitägige Praxiscamp soll am 5. und 6. September 2019 für rund 100 medienpädagogisch versierte und interessierte Erwachsene aus ganz Deutschland in der Volkshochschule Leipzig stattfinden. Derzeit werden Ideen und Themen über ein Barcamp-Tool auf dem Praxisblog gesammelt. Die Planung und Vorbereitung des Camps wird durch eine Arbeitsgruppe im Netzwerk Medienpädagogik Sachsen ehrenamtlich umgesetzt. Das Praxiscamp ermöglicht einen bundesweit einmaligen Wissenstransfer zwischen Medienpädagoginnen und -pädagogen, die im Rahmen dieses Camps die Themen selbst setzten und ihre fachlichen Inputs beisteuern.

Mit der Unterstützung des Praxiscamps möchte die Sächsische Landesmedienanstalt ein wichtiges Signal für die Unterstützung der professionellen medienpädagogischen Vereinslandschaft in Sachsen setzen und helfen, Leipzig als Ort des zukunftsgerichteten und offenen Austauschs für die genannte Zielgruppe zu etablieren.


4) Medienrat der SLM erteilt befristete Ausnahmegenehmigungen für die analoge Verbreitung von Hörfunk in Kabelanlagen

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt erteilte in seiner Sitzung am 24.06.2019 für insgesamt 12 Kabelanlagen Ausnahmegenehmigungen für die befristete Weiterverbreitung analoger Hörfunkprogramme in sächsischen Kabelanlagen. Diese sind zu befristen und werden bei Kabelanlagen unter 1.000 angeschlossenen Wohneinheiten (WE) maximal für die Dauer von vier Jahren und bei Kabelanlagen von 1.000 und mehr WE bis längstens 31.12.2020 gewährt.

Der Sächsische Landtag hatte am 11.12.2018 das "Sechste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" beschlossen. Danach können Betreiber von Kabelanlagen unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Härtefällen bei der SLM Ausnahmegenehmigungen für die befristete Weiterverbreitung analoger Hörfunkprogramme in ihren Kabelanlagen beantragen. Die Neuregelung trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Zur näheren Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen wurde der SLM eine Satzungsermächtigung eingeräumt. Die Veröffentlichung der "Satzung über die Genehmigung der analogen Hörfunkverbreitung in Kabelanlagen" erfolgte Ende Januar 2019. Kabelanlagenbetreiber, die in den Anwendungsbereich der Neuregelung fallen, dürfen auch ohne erforderliche Genehmigung längstens bis zum 30.06.2019 analoge Hörfunkprogramme in ihren Anlagen verbreiten.