Förderung und Programm

Auslobung Sächsischer Leistungspreises Lokal-TV 2024

Die Sächsische Landesmedienanstalt lobt den "Sächsischen Leistungspreis Lokal-TV" für das Jahr 2024 aus.

1. Zielstellung

Der SLL-TV 2024 ist an die sächsischen privaten Lokal-Fernsehveranstalter adressiert und soll mit dem Begriff "Leistung" für außergewöhnliche und herausragende Beiträge stehen. Innovationen hinsichtlich der Programminhalte sollen ebenso gewürdigt werden wie der Mut und die Risikobereitschaft der Fernsehproduzenten, neue Wege in der Programmgestaltung zu beschreiten. Zudem will der Preis bewirken, dass die Vielfalt der Formate in den sächsischen kommerziellen regionalen und lokalen Fernsehprogrammen erhalten und kontinuierlich erweitert wird. Er soll darüber hinaus eine Motivation für die Fernsehmacher sein, sich mit ihrer Arbeit aus der alltäglichen Berichterstattung herauszuheben.

2. Zeitraum

Der Preis wird für das Jahr 2024 vergeben.

3. Dotierung

Für das Jahr 2024 werden insgesamt 40.000,00 Euro ausgereicht - pro Kategorie jeweils 2 x 5.000,00 Euro. Pro Kategorie werden demnach zwei Preise vergeben.

4. Kategorien

Der SLL-TV 2024 wird in vier Kategorien vergeben:

a) Beste Berichterstattung/Beste Informationssendung (ohne Themenbindung),

b) Beste Nachrichtensendung (ohne Themenbindung),

c) Politisches Geschehen im Lokalen,

d) Sonderpreis.

Die Kategorien c) und d) gibt die SLM den thematischen Rahmen vor.

5. Teilnehmende

An der Bewerbung um den Preis können sich die von der SLM lizenzierten sächsischen kommerziellen Veranstalter von lokalem und regionalem Fernsehen beteiligen.

Eine Förderung der Verbreitung ist unschädlich.

6. Art der Beiträge

Für die Kategorien a), c) und d) können eingereicht werden:

  • Magazin,
  • Reportage,
  • Portrait,
  • Gespräch,
  • einzelner eigenständiger Beitrag,
  • thematische Folge,
  • Musiksendung,
  • aufgezeichnete Livesendung (z.B. Kultur, Sport etc.),
  • spezielles Format einer Werbung.

In der Kategorie b) ist die Einreichung gesamter Nachrichtensendungen als Format oder auch einzelner Nachrichtenbeiträge möglich.

7. Anzahl der Projekte

Die Teilnehmenden am Wettbewerb (die jeweils lizenzierten Unternehmen) können in jeder der vier Kategorien einen Beitrag einreichen.

8. Länge der Projekte

Die Beiträge dürfen eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten.

9. Zeitraum der Projekte

Die für den Wettbewerb eingereichten Projekte können 2023 und 2024 produziert worden sein, sich gleichzeitig aber inhaltlich auch auf künftige Zeiträume beziehen.

10. Inhalte

Kategorie "Beste Berichterstattung/Beste Informationssendung"

Für diese Kategorie können Fernsehprodukte eingereicht werden, die sich von der üblichen Berichterstattung abheben und die entsprechenden Themen "am Stück" behandeln. Deutlich werden sollte dabei, dass ein Thema umfangreich bearbeitet und den Zuschauenden in besonderer Qualität präsentiert wird.

Kategorie "Beste Nachrichtensendung"

Nachrichtensendungen als elementare Bestandteile des lokalen Programmes können in dieser Kategorie am Wettbewerb teilnehmen. Dabei ist es sowohl möglich, eine gesamte Nachrichtensendung als Format als auch einzelne Nachrichtenbeiträge einzureichen. Entscheidend ist, dass sie das Thema in besonderer Weise und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Teilaspekte abbilden.

Kategorie "Politisches Geschehen im Lokalen"

Diese Kategorie steht allen Beiträgen offen, die sich direkt mit aktuellen lokalpolitischen Entscheidungen und Problemen, deren Vorgeschichte und der öffentlichen Diskussion dazu befassen. Auch Beiträge nur zu Teilbereichen eines solchen Komplexes sind geeignet.

Kategorie "Sonderpreis"

Diese Kategorie ist offen für Einreichungen, welche das jeweils vorgegebene Thema in Bild und Ton journalistisch und handwerklich einwandfrei umsetzen. Es muss erkennbar sein, dass in dieser Produktion eine außergewöhnliche Leistung steckt, die sich vom alltäglichen Programm deutlich unterscheidet.

11. Einreichung

a) Die Projekte sind in den jeweiligen Kategorien zu den vorgegebenen Themen einzureichen. Zu jedem Projekt ist das in der Anlage aufgeführte Formular auszufüllen und beizulegen.

b) Vor Ablauf der jeweiligen Frist sind die Beiträge unter dem Kennwort "Leistungspreis Lokal-TV 2024" einzureichen bei:

Sächsische Landesmedienanstalt
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig

c) Einreichfrist für die Beiträge ist der 15. Juli 2024.

d) Die Beiträge sind jeweils unter Verwendung des Formulars zur Auslobung einzeln auf DVD einzureichen oder per E-Mail bzw. Download-Link an info@slm-online.de zu senden.

12. Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger

Die zur Preisverleihung ausgewählten Beiträge werden von der SLM bekannt gegeben.

13. Vergabe

Eine Preisvergabe kann nur stattfinden, wenn sich an dem Wettbewerb mindestens zehn Veranstalter beteiligen und pro Kategorie mindestens vier Beiträge eingereicht werden.

14. Verleihungsdokument

Die Preisträger erhalten eine Urkunde mit der Würdigung des Projektes und die Preissumme überwiesen.